Persönliche Assistenz

Individuelle Hilfe im Alltag

Unsere Prinzipien

selbstbestimmtes
Leben

Kunden
statt Patienten

individuelle
Hilfe

Was ist Persönliche Assistenz?

Der ambulante Dienst von PHÖNIX e.V. ist zwar ein anerkannter Pflegedienst im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, dennoch unterscheiden wir uns sowohl in unseren Prinzipien als auch in unserem Leistungsspektrum sehr deutlich von herkömmlichen ambulanten Pflegediensten. Diese – etwas andere – Form der Unterstützung, wie wir und einige andere Organisationen sie bieten, nennt man Persönliche Assistenz.

Was ist das Besondere an der Persönlichen Assistenz bei Phoenix?

Der wohl größte Unterschied zwischen der herkömmlichen ambulanten Pflege und der Persönlichen Assistenz liegt im Konzept der Selbstbestimmung, das der Persönlichen Assistenz zugrunde liegt.

Dieser Maxime folgend sind unsere Assistenznehmer*innen keine Patient*innen, die nach dem in der ambulanten Pflege üblichen Prinzip der sogenannten Minuten- oder Rennpflege versorgt werden und sich meistens nach den Einsatzzeiten des für sie zuständigen Dienstes richten müssen, sondern Kund*innen, die ihr Leben und ihren Alltag frei nach ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen gestalten möchten.

Dass dies tagtäglich auch gelingt, dafür sorgen unsere Persönlichen Assistent*innen, die alle Tätigkeiten übernehmen, welche die Kund*innen nicht selbst übernehmen können.

Das bedeutet aber auch, dass unsere Mitarbeiter*innen, die wir gezielt für jede(n) Assistenznehmer*in suchen und anstellen, wesentlich vielfältigere und längere Hilfeleistungen erbringen als die sonst in der ambulanten Versorgung üblichen ein bis drei kurzen Besuche pro Tag, welche die Pflegeversicherung ihren Versicherten zugesteht. Wieviel Zeit ein(e) Mitarbeiter*in zuhause bei einem/einer Assistenznehmer*in verbringt, hängt allein vom individuellen Hilfebedarf ab. Dieser kann von wenigen Stunden bis hin zur 24-h-Assistenz reichen.

Wer kann Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jeder Mensch, der von einer Behinderung bedroht ist oder eine Behinderung hat, die es ihm unmöglich macht, sein Leben ohne fremde Unterstützung eigenständig und selbstbestimmt zu führen, einen rechtlichen Anspruch auf Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit.

Sie muss jedoch beantragt werden. Dabei sind ein festgestellter Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung bei der Antragstellung hilfreich, aber keine Bedingung oder Voraussetzung.

Gesetzlich geregelt sind diese sogenannten Leistungen der Eingliederungshilfe seit 1.1.2020 im neuen Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG).

Wo kann man benötigte Leistungen beantragen und wer trägt die Kosten?

Sämtliche Kosten für Leistungen, die im Rahmen einer Persönlichen Assistenz anfallen und durch die gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nicht gedeckt werden können, muss auf Antrag der zuständige Kostenträger übernehmen, sofern der/die Antragsteller*in über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt.

Je nach Art der Leistung, kommen folgende Kostenträger infrage:

• Krankenkasse
• Pflegekasse
• Rentenversicherungsträger
• Unfallversicherungsträger
• Träger der Alterssicherung der Landwirte
• Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
• Jugendhilfeträg
• Sozialhilfeträger
• Eingliederungshilfeträger (ab 1.1.2020)
• Integrationsamt
• Bundesagentur für Arbeit

Welche Formen der Persönlichen Assistenz bietet PHÖNIX e.V. an?

Der Assistenzdienst von PHÖNIX e. V. bietet seinen Kund*innen vorrangig folgende Leistungen an:

• Grundpflege (Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang etc.)

• Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Abspülen, Putzen, Wäsche waschen etc.)

• Schulbegleitung (individuelle Unterstützung während des Unterrichts)

• Studienassistenz (Begleitung an die Universität/Hochschule, Anfertigung von Mitschriften)

• Arbeits- und Ausbildungsassistenz

• Begleitung in der Freizeit (ins Kino/Theater, auf Reisen, ins Restaurant etc.)

• Suche geeigneter Assistent*innen und individuelle Bedarfs- und Einsatzplanung• eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Sicherstellung der Pflege

• Verhandlungen und Abrechnungen mit den Kostenträgern

Leistungen der Behandlungspflege

Leistungen der Behandlungspflege, zum Beispiel Injektionen oder Kompressionsverbände, die nur von Fachpersonal oder unter dessen Anleitung erbracht werden dürfen, können wir aus wirtschaftlichen Gründen leider nur dann anbieten, wenn daneben auch weitere Hilfeleistungen (zum Beispiel Grundpflege oder Eingliederungshilfe) in Anspruch genommen werden.

Auf Anfrage übernehmen wir auch Leistungen der Verhinderungspflege und Leistungen bei dem sogenannten „erhöhten Betreuungsaufwand“ im Sinne der Pflegeversicherung.

Team Pflegedienst/Assistenz

persönliche Assistenz
Florian Neumeier

Pflegedienstleitung

Iwona Hentschel

Stellvertretende Pflegedienstleitung

Bianca Bruhn

Fachkraft, Teamleitung Assistenz

Jutta Weichmann

Fachkraft, Teamleitung Assistenz

Wenn Sie Interesse an den Leistungen unseres ambulanten Dienstes haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst einen Beratungstermin zu vereinbaren. So können wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, wobei und in welchem Umfang Sie Hilfe benötigen und Sie bei der Antragstellung unterstützen. Rufen Sie uns an unter: 0941/560938 oder schreiben sie uns eine Email unter: