Bildung ist ein Menschenrecht. So steht es nicht nur in Artikel 3 des Grundgesetzes und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, sondern zudem in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009, die auch von Deutschland unterzeichnet und ratifiziert wurde. Demnach ist der Staat verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung in jedem Alter einen ungehinderten, gleichberechtigten und kostenlosen Zugang zu allen Bildungseinrichtungen haben. Kinder mit Behinderung dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung – sei es körperlich, kognitiv oder psychisch – oder einer chronischen Krankheit vom Besuch einer Bildungseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Grundschule, weiterführende Schule, Hort) ausgeschlossen und stattdessen an eine spezielle Fördereinrichtung verwiesen werden.
In der alltäglichen Praxis sehen sich betroffene Eltern und Kinder jedoch mit einer Vielzahl von tatsächlichen oder gedachten Barrieren konfrontiert, die alleine zu lösen bisweilen zumindest schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Sei es, dass beispielsweise Teile des Gebäudes für Rollstuhlnutzer*innen ohne Unterstützung nur mit Mühe oder gar nicht zu erreichen sind, oder dass die Lehrperson keinerlei oder nur wenig Erfahrung mit Schüler*innen mit Behinderung hat und deshalb unsicher ist oder Angst hat, einem einzigen Schüler/einer einzigen Schülerin zu viel Zeit widmen zu müssen und darüber die anderen Schüler*innen zu vernachlässigen und die geforderten Lernziele nicht zu erreichen. In einigen Fällen befürchten jedoch auch die Eltern, ihr Kind könnte den Anforderungen des Schulalltags nicht gewachsen sein.
Um solchen Schwierigkeiten entgegenzutreten, bietet PHÖNIX e.V. seit einigen Jahren Schul- bzw. Individualbegleitung für behinderte Kinder und Jugendliche an. Schul- und Individualbegleitung ermöglicht jungen Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung den Besuch der für sie geeigneten Einrichtungsform.
Vor Inanspruchnahme der Schul-/Individualbegleitung muss seitens der Eltern oder Sorgeberechtigten ein entsprechender Antrag beim zuständigen Kostenträger (Bezirk, Jugendamt) gestellt werden. Hierbei sind wir gerne behilflich. Einen exemplarischen Antrag für den Bezirk Oberpfalz können Sie hier downloaden:
Phoenix e.V.
IBAN: DE90750500000000165027
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