Persönliche Assistenz für behinderte Menschen
Behinderte Schülerin mit Schulbegleiterin
Stellenangebote als Schulbegleiter

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Arbeiten in der Persönlichen Assistenz oder in der Schul- oder Individualbegleitung

Sie sind auf der Suche nach einem Job und können sich vorstellen, als Persönliche(r) Assistent*in oder Schulbegleitung bei PHÖNIX e.V. zu arbeiten? Dann sollten Sie im persönlichen Umgang mit anderen Menschen offen sein und insbesondere auch dem selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung aufgeschlossen gegenüberstehen. Sie sollten nicht nur absolut zuverlässig, verantwortungsbewusst, anpassungsfähig sondern auch physisch und psychisch belastbar sein.

Wir suchen immer wieder Mitarbeiter*innen in Vollzeit/Teilzeit, als Werkstudent*innen oder als Geringverdiener*innen. Initiativbewerbungen sind uns immer willkommen.

Arbeiten als Assistent*in

Vor einer eventuellen Bewerbung als Assistent*in sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Bin ich dazu bereit, bis zu 24 Stunden oder mehr mit einem mir – zumindest anfangs – völlig fremden Menschen zu verbringen und mich komplett auf dessen individuelle Wünsche und Vorstellungen (in Bezug auf Tagesablauf, Freizeitgestaltung, Haushaltsführung, Ordnung, Sauberkeit etc.) einzulassen, auch wenn sie nicht mit meinen eigenen übereinstimmen?
  • Bin ich dazu bereit, einem anderen Menschen bei der Körperpflege zu helfen?
  • Bin ich dazu bereit, mit alltäglichen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten, die durch den engen persönlichen Kontakt entstehen können, konstruktiv umzugehen und eventuelle Kritik nicht persönlich zu nehmen?
  • Eine Ausbildung oder Vorerfahrung im pflegerischen, medizinischen oder sozialen Bereich ist nicht zwingend erforderlich, da alle anfallenden pflegerischen und sonstigen Tätigkeiten individuell angelernt werden und sich in erster Linie an den persönlichen Bedürfnissen der jeweiligen Kundin/des jeweiligen Kunden orientieren. Sollten Sie aber dennoch eine fachliche Ausbildung in einem der oben genannten Berufsfelder haben, sind Sie uns natürlich jederzeit auch herzlich willkommen.

Arbeiten als Schulbegleiter*in

  • In der Schulbegleitung (Schule/Uni) oder Individualbegleitung (Krippe/Kindergarten) arbeiten Hilfskräfte (ohne pädagogische Ausbildung), Qualifizierte Hilfskräfte (mindestens 2-jährige pädagogische Ausbildung, z.B. Kinderpfleger*innen) und Fachkräfte (mindestens 3-jährige pädagogische Ausbildung wie Erzieher*innen) jeweils nach Förderbedarf und Erkrankung des zu begleitenden Kindes.
  • Als Inklusionshilfe ermöglicht eine Schulbegleitung jungen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gemeinsames Lernen mit anderen in der Schule.
  • Die Tätigkeit als Schulbegleitung dient unter anderem dem Gleichheitsgrundsatz: Dem begleiteten Kind sollen durch die Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Bezogen auf schulische Leistungsfeststellungen dürfen durch die Begleitung aber auch keine Vorteile entstehen.
  • Grundsatz der Tätigkeit sollte sein: So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig! Abzuwarten und das Kind zunächst selbst probieren zu lassen ist oft schwer und erfordert viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Aktionismus und vorschnelles Tun können eine kontraproduktive Wirkung haben. Die Kinder oder Jugendlichen verlassen sich dann auf die „Versorgung“ durch die Begleitung, was zu Passivität und Abhängigkeit führen kann. Die Tätigkeit der Schulbegleiter*innen ist eine Gratwanderung zwischen Abwarten können und Eingreifen, was ein feines Gespür und eine gute Beobachtungsgabe erfordert.
  • Wichtig ist die Klarheit in der Aufgabenverteilung: Die Lehrkraft hält den Unterricht und trägt die pädagogische Verantwortung für alle Schüler*innen. Der Einsatz der Schulbegleiter*in darf nicht den direkten Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler*innen vermindern oder verhindern. Schulbegleiter*innen unterstützen die Schüler*innen darin, dem Geschehen sowie den Anweisungen zu folgen und übernehmen keine unterrichtlichen Aufgaben; diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Lehrkraft.
  • Die Schulbegleitung ist für das begleitete Kind verantwortlich, nicht aber für die anderen Kinder oder Jugendlichen in der Einrichtung.
  • Balance finden zwischen Nähe und Abstand: Immer wieder stellt sich die Frage, wie eng eine Begleitung durch die Schulbegleiter*innen sein muss oder sein soll. Auch wenn sich zeitweise eine ununterbrochene Begleitung als notwendig erweisen kann, benötigen die jungen Menschen doch auch immer wieder bewusst gewährten Raum zur Entwicklung ihrer Selbständigkeit. Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung, in Abstimmung mit den Schulbegleiter*innen, zu einer jeweils angemessenen Lösung zu kommen.
  •  Die Arbeitszeit erstreckt sich in der Regel von Montag bis Freitag von Unterrichtsbeginn bis in den Nachmittag hinein. In den Schulferien findet keine Begleitung statt.

Unsere Mitarbeiter sprechen über die Arbeit bei Phönix

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Assistenz

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Ab sofort
Wo? Regensburg Stadtgebiet
Wochenstunden? Zwischen 15-20 Stunden
Vorkenntnisse nicht zwingend notwenig, Führerschein von Nöten
Bezahlung nach TVÖD, Stufe E3/1 Tariflohn.
Bruttostundenlohn zu Beginn: 16,28€ + Zulagen

Vor einer eventuellen Bewerbung als Assistent*in sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Bin ich dazu bereit, bis zu 24 Stunden oder mehr mit einem mir – zumindest anfangs – völlig fremden Menschen zu verbringen und mich komplett auf dessen individuelle Wünsche und Vorstellungen (in Bezug auf Tagesablauf, Freizeitgestaltung, Haushaltsführung, Ordnung, Sauberkeit etc.) einzulassen, auch wenn sie nicht mit meinen eigenen übereinstimmen?
  • Bin ich dazu bereit, einem anderen Menschen bei der Körperpflege zu helfen?
  • Bin ich dazu bereit, mit alltäglichen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten, die durch den engen persönlichen Kontakt entstehen können, konstruktiv umzugehen und eventuelle Kritik nicht persönlich zu nehmen?
  • Eine Ausbildung oder Vorerfahrung im pflegerischen, medizinischen oder sozialen Bereich ist nicht zwingend erforderlich, da alle anfallenden pflegerischen und sonstigen Tätigkeiten individuell angelernt werden und sich in erster Linie an den persönlichen Bedürfnissen der jeweiligen Kundin/des jeweiligen Kunden orientieren. Sollten Sie aber dennoch eine fachliche Ausbildung in einem der oben genannten Berufsfelder haben, sind Sie uns natürlich jederzeit auch herzlich willkommen.
  • In der Schulbegleitung (Schule/Uni) oder Individualbegleitung (Krippe/Kindergarten) arbeiten Hilfskräfte (ohne pädagogische Ausbildung), Qualifizierte Hilfskräfte (mindestens 2-jährige pädagogische Ausbildung, z.B. Kinderpfleger*innen) und Fachkräfte (mindestens 3-jährige pädagogische Ausbildung wie Erzieher*innen) jeweils nach Förderbedarf und Erkrankung des zu begleitenden Kindes.
  • Als Inklusionshilfe ermöglicht eine Schulbegleitung jungen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gemeinsames Lernen mit anderen in der Schule.
  • Die Tätigkeit als Schulbegleitung dient unter anderem dem Gleichheitsgrundsatz: Dem begleiteten Kind sollen durch die Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Bezogen auf schulische Leistungsfeststellungen dürfen durch die Begleitung aber auch keine Vorteile entstehen.
  • Grundsatz der Tätigkeit sollte sein: So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig! Abzuwarten und das Kind zunächst selbst probieren zu lassen ist oft schwer und erfordert viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Aktionismus und vorschnelles Tun können eine kontraproduktive Wirkung haben. Die Kinder oder Jugendlichen verlassen sich dann auf die „Versorgung“ durch die Begleitung, was zu Passivität und Abhängigkeit führen kann. Die Tätigkeit der Schulbegleiter*innen ist eine Gratwanderung zwischen Abwarten können und Eingreifen, was ein feines Gespür und eine gute Beobachtungsgabe erfordert.
  • Wichtig ist die Klarheit in der Aufgabenverteilung: Die Lehrkraft hält den Unterricht und trägt die pädagogische Verantwortung für alle Schüler*innen. Der Einsatz der Schulbegleiter*in darf nicht den direkten Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler*innen vermindern oder verhindern. Schulbegleiter*innen unterstützen die Schüler*innen darin, dem Geschehen sowie den Anweisungen zu folgen und übernehmen keine unterrichtlichen Aufgaben; diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Lehrkraft.
  • Die Schulbegleitung ist für das begleitete Kind verantwortlich, nicht aber für die anderen Kinder oder Jugendlichen in der Einrichtung.
  • Balance finden zwischen Nähe und Abstand: Immer wieder stellt sich die Frage, wie eng eine Begleitung durch die Schulbegleiter*innen sein muss oder sein soll. Auch wenn sich zeitweise eine ununterbrochene Begleitung als notwendig erweisen kann, benötigen die jungen Menschen doch auch immer wieder bewusst gewährten Raum zur Entwicklung ihrer Selbständigkeit. Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung, in Abstimmung mit den Schulbegleiter*innen, zu einer jeweils angemessenen Lösung zu kommen.
  •  Die Arbeitszeit erstreckt sich in der Regel von Montag bis Freitag von Unterrichtsbeginn bis in den Nachmittag hinein. In den Schulferien findet keine Begleitung statt.

Unsere Mitarbeiter sprechen über die Arbeit bei Phönix

Wenn Sie nun neugierig geworden sind und bei uns als persönliche*r Assistent*in oder Schul- bzw. Individualbegleiter*in arbeiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Hierzu wählen Sie eins der nächsten Bewerbungsmöglichkeiten und fügen Sie auf jeden Fall einen aktuellen Lebenslauf hinzu.

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Rote-Löwen-Str. 10
93047 Regensburg