Persönliches Budget

Persönliches Budget

Was genau ist das Persönliche Budget und wer kann es in Anspruch nehmen?

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung. Es steht allen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen zu, die im Alltag, im Beruf oder in der Freizeit Unterstützung benötigen und sich diese finanziell nicht leisten können. Das gilt auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung das Persönliche Budget nicht selbst verwalten können sowie für behinderte Kinder. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen – sie erhalten es also anstelle von Dienst- oder Sachleistungen. Den oder die Geldgeber, die das Persönliche Budget finanzieren, nennt man Leistungsträger. Sind in einem Fall mehrere Leistungsträger beteiligt, weil beispielsweise ein Teil des Budgets auf Arbeitsassistenz entfällt, spricht man von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Auf das Persönliche Budget besteht ein Rechtsanspruch, es muss jedoch beantragt werden.

Wofür kann man das Persönliche Budget beantragen?

Das Persönliche Budget deckt die Kosten für • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (wie z. B. Mobilitäts- oder Kommunikationshilfen) • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie z. B. Arbeitsassistenz, Studienassistenz) • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (wie z. B. Hilfen zur Pflege) Nicht übernommen werden dagegen Kosten für das alltägliche Leben wie z.B. für Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel etc.

Wie kommt man zum Persönlichen Budget?

Schritt 1: Beratungstermin vereinbaren Schritt 2: Ermittlung des individuellen (täglichen bzw. monatlichen) Unterstützungsbedarfs Schritt 3: Erstellung eines Kostenvoranschlags mithilfe unserer Berater*innen und Mitarbeiter*innen aus der Lohnbuchhaltung Hierzu ist es wichtig, sich vorab zu überlegen, wie Sie Ihr Persönliches Budget organisieren wollen. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten: 1. Sie suchen sich einen (ambulanten) Dienstleister In diesem Fall schließen Sie einen Vertrag mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl. Dieser erbringt dann alle individuell von Ihnen benötigten Leistungen, deren Umfang von wenigen Stunden pro Tag/pro Woche bis hin zur 24-Stunden-Assistenz reichen kann, sucht geeignetes Personal für Sie, stellt es an und übernimmt darüber hinaus auch die monatliche Abrechnung mit dem Kostenträger. 2. Sie entscheiden sich für das Arbeitgebermodell In diesem Fall sind Sie der Arbeitgeber, suchen Ihre Assistent*innen selbst, schließen Arbeitsverträge mit Ihnen und stellen Sie direkt bei sich an. Wollen Sie Verwaltungsarbeiten wie etwa die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht selbst übernehmen, besteht die Möglichkeit, diese einem Lohnbüro zu übertragen und die hierfür anfallenden Kosten in das Persönliche Budget einzurechnen. Gegen Entgelt bietet auch Phönix e.V. diese Dienstleistung an. Schritt 4: Kontaktaufnahme mit dem sog. Leistungsträger/Kostenträger und Antragstellung Bei wem Sie den Antrag stellen müssen, hängt davon ab, wofür Sie das Persönliche Budget beanspruchen möchten. Je nach Art der Leistung, kommen folgende Kostenträger infrage:
  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Eingliederungshilfeträger (ab 1.1.2020)
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
Welcher Träger für Sie der richtige ist, finden Sie am besten im persönlichen Gespräch gemeinsam mit unseren Berater*innen heraus. Diese nehmen auf Wunsch auch gerne Kontakt mit dem Kostenträger auf und stellen den Antrag für Sie. Schritt 5: Budgetkonferenz Wenn Sie den Antrag bei einer der oben genannten Behörden gestellt haben, Sie das Geld aber von mehreren Kostenträgern bekommen, klären diese untereinander, welche Stelle künftig Ihr alleiniger persönlicher Ansprechpartner ist. Dieser sog. Beauftragte übernimmt fortan die Regie und beruft eine Budgetkonferenz ein, an der neben Ihnen selbst und einer Vertrauensperson Ihrer Wahl auch alle Kostenträger, die an Ihrem Fall beteiligt sind, teilnehmen. Nun wird gemeinsam besprochen, worin genau Ihr Bedarf besteht, wie hoch er ist und wie er am besten gedeckt werden kann. Am Ende der Verhandlungen wird festgelegt, wieviel Geld Sie bekommen und für wie lange das Persönliche Budget vorerst bewilligt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird neu verhandelt und das Budget gegebenenfalls angepasst. Schritt 6: Abschluss einer sog. Zielvereinbarung Das Ergebnis der Verhandlungen wird in der sog. Zielvereinbarung schriftlich festgehalten. Diese schließen Sie mit dem Beauftragten. Darin wird neben der Höhe und dem Bewilligungszeitraum auch vereinbart, ob und wie Sie nachweisen müssen, wofür Sie das Budget verwendet haben.

Was sind die Vor- und Nachteile des Persönlichen Budgets?

Ein Vorteil des Persönlichen Budgets ist, nicht an einen Anbieter oder eine Leistungsform gebunden zu sein. Mehrere Formen der Hilfe lassen sich optimal kombinieren. Es ist zum Beispiel möglich, notwendige Pflege- und Assistenzleistungen teilweise durch einen ambulanten Dienst und teilweise durch selbst beschaffte Assistenzkräfte zu erhalten. Die größere Unabhängigkeit stärkt zudem das Selbstwertgefühl, denn man verlässt die Rolle des/der Bittstellenden. Ein Nachteil des Persönlichen Budgets ist für viele Budgetnehmende der zusätzliche Arbeitsaufwand, der sich – zumindest im reinen Arbeitgebermodell- durch Personalsuche und -planung sowie diverse Verwaltungsarbeiten ergibt.