Stellenangebote als Schulbegleiter
in Regensburg
Suchen Sie Stellenangebote als Schulbegleiter in der Schule oder als Individualbegleiter im Kindergarten? Dann sind Sie bei Phönix e.V. Regensburg richtig. Wir suchen immer neue Mitarbeiter und Initiativ-Bewerbungen sind immer willkommen.
- In der Schulbegleitung (Schule/Uni) oder Individualbegleitung (Krippe/Kindergarten) arbeiten Hilfskräfte (ohne pädagogische Ausbildung), Qualifizierte Hilfskräfte (mindestens 2-jährige pädagogische Ausbildung, z.B. Kinderpfleger*innen) und Fachkräfte (mindestens 3-jährige pädagogische Ausbildung wie Erzieher*innen) jeweils nach Förderbedarf und Erkrankung des zu begleitenden Kindes.
- Als Inklusionshilfe ermöglicht eine Schulbegleitung jungen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gemeinsames Lernen mit anderen in der Schule.
- Die Tätigkeit als Schulbegleitung dient unter anderem dem Gleichheitsgrundsatz: Dem begleiteten Kind sollen durch die Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen. Bezogen auf schulische Leistungsfeststellungen dürfen durch die Begleitung aber auch keine Vorteile entstehen.
- Grundsatz der Tätigkeit sollte sein: So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig! Abzuwarten und das Kind zunächst selbst probieren zu lassen ist oft schwer und erfordert viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Aktionismus und vorschnelles Tun können eine kontraproduktive Wirkung haben. Die Kinder oder Jugendlichen verlassen sich dann auf die „Versorgung“ durch die Begleitung, was zu Passivität und Abhängigkeit führen kann. Die Tätigkeit der Schulbegleiter*innen ist eine Gratwanderung zwischen Abwarten können und Eingreifen, was ein feines Gespür und eine gute Beobachtungsgabe erfordert.
- Wichtig ist die Klarheit in der Aufgabenverteilung: Die Lehrkraft hält den Unterricht und trägt die pädagogische Verantwortung für alle Schüler*innen. Der Einsatz der Schulbegleiter*in darf nicht den direkten Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler*innen vermindern oder verhindern. Schulbegleiter*innen unterstützen die Schüler*innen darin, dem Geschehen sowie den Anweisungen zu folgen und übernehmen keine unterrichtlichen Aufgaben; diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Lehrkraft.
- Die Schulbegleitung ist für das begleitete Kind verantwortlich, nicht aber für die anderen Kinder oder Jugendlichen in der Einrichtung.
- Balance finden zwischen Nähe und Abstand: Immer wieder stellt sich die Frage, wie eng eine Begleitung durch die Schulbegleiter*innen sein muss oder sein soll. Auch wenn sich zeitweise eine ununterbrochene Begleitung als notwendig erweisen kann, benötigen die jungen Menschen doch auch immer wieder bewusst gewährten Raum zur Entwicklung ihrer Selbständigkeit. Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung, in Abstimmung mit den Schulbegleiter*innen, zu einer jeweils angemessenen Lösung zu kommen.
- Die Arbeitszeit erstreckt sich in der Regel von Montag bis Freitag von Unterrichtsbeginn bis in den Nachmittag hinein. In den Schulferien findet keine Begleitung statt.